Artikelrundschau / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Umsätze eines Ambulatoriums für Computertomographie sind solche einer Krankenanstalt

(Fink, UFSjournal 6/2012, S. 220)

Die von einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, bestehend aus drei Fachärzten für Radiologie, im Rahmen eines Ambulatoriums für Computertomographie erzielten Umsätze seien als Umsätze einer Krankenanstalt zu qualifizieren, da sich nicht nur die Organisation, sondern auch das Leistungsangebot objektiv von einer Facharztpraxis unterscheide.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/717

20.08.2012
Heft 15-16/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.