Aus dem bundesweiten Fachbereich - Aktueller USt-Fall

Umsätze eines selbstständigen Versicherungsberaters ohne Vermittlungstätigkeit nicht steuerfrei (§ 6 Abs 1 Z 13 UStG 1994)

Mag. Ferdinand Rößler

Im Zuge der Auflösung der Finanzlandesdirektionen und der Einrichtung einer Steuer- und Zollkoordination mit 1. 5. 2004 wurde auch die fachliche Mittelebene zwischen BMF und Finanzämtern neu geregelt (§ 2 AVOG iVm VO BGBl 2004/168). Aufgabe des bundesweiten Fachbereiches ist primär die Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Rechtsanwendung und Rechtsauslegung sowie die fachliche Unterstützung der Finanzämter. Weitere Aufgaben sind die Qualitätssicherung und das Wissensmanagement. Der bundesweite Fachbereich gliedert sich in 7 Fachbereiche (Einkommen- und Körperschaftsteuer; Umsatzsteuer; Lohnsteuer; Finanzstraf-, Verfahrens- und Exekutionsrecht; Gebühren- und Verkehrssteuern, Bewertung; Zoll- und Verbrauchsteuern; Internationales Steuerrecht).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/896

15.09.2005
Heft 18/2005
Autor/in
Ferdinand Rößler

Mag. Ferdinand Rößler ist Fachexperte in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.