Wirtschaftsrecht

Umsatzschwellen für Zusammenschlussanmeldungen „und“ oder „oder“?

Dr. Raoul Wagner, LL.M. (NYU)

Die Textierung der Umsatzschwellen für anmeldepflichtige Zusammenschlüsse in § 9 Abs 1 KartG 2005 lässt offen, ob jedenfalls insgesamt Umsätze über 300 Mio € erreicht werden müssen, oder ob bereits das Überschreiten der beiden weiteren Schwellen (5 Mio € und 30 Mio €) die Anmeldepflicht auslöst.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/547

17.09.2007
Heft 9/2007
Autor/in
Raoul Wagner

Dr. Raoul Wagner, LL.M. (NYU) ist Partner bei Hopmeier Wagner Kirnbauer Rechtsanwälte in Wien.

Publikationen:
Geschäftsführerhaftung & URG – keine Haftung bei außergerichtlicher Reorganisation (1999); Umsatzschwellen für Zusammenschlussanmeldungen „und“ oder „oder“? RdW 2007/547, 527; Zessionsverbot & Rechtswahl am Beispiel Cash-Pooling, ecolex 2006, 115-117; Eigenkapitalersatz: Typisierende Kodifikation vs. Minimalkodifikation nach US-Vorbild, ecolex 2002, 748-750; Quotenschaden und Masseverwalter? ecolex 2000, 710-711 (gemeinsam mit Ingo Braun); Unbefugter Zugriff auf E-Mail, ecolex 2000, 273-274; Verein und Eigenkapitalersatz, ecolex 1999, 31-35 (gemeinsam mit Gerhard Saria).