Im Zusammenhang mit dem StRefG 2015/2016, insb bei den Änderungen des Steuersatzes, haben sich zahlreiche Zweifelsfragen ergeben. Im Folgenden sollen einige dieser Fragen aufgegriffen und - nach persönlicher Einschätzung des Autors - einer Lösung zugeführt werden.
Bedingt durch den im Wesentlichen mit 1. 1. 2016 in Kraft getretenen 13%-Steuersatz gibt es in der Umsatzsteuererklärung drei neue Kennzahlen und sind zwei Kennzahlen weggefallen.
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