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Umsatzsteuer-Basis beim Kommissionsgeschäft mit Cost-plus-Vereinbarungen

StB Dr. Norbert Bramerdorfer, LL.M.

Der Abzug der Kommissionärsaufwendungen und -provisionen vom umsatzsteuerlichen Lieferentgelt des Kommittenten lässt sich umsatzsteuerlich nur erklären, wenn die spezielle Kommissionsregelung in§ 3 Abs 3 UStG- unabhängig davon, ob diese ergänzend auch eine Lieferfiktion des Kommittenten statuiert - auch als ein nach allgemeinen Umsatzsteuerrecht sonst unzulässigen Saldierungsgebot der Kommissionärsleistung mit der Lieferung des Kommittenten gesehen wird. Übersteigt in der Anlaufphase einer Verkaufskommission der Aufwands- und Provisionsanspruch des Kommissionärs den an den Kommittenten auszukehrenden Umsatzerlös, ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der Kommittentenlieferung mit null anzusetzen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/907

03.10.2005
Heft 19/2005
Autor/in
Norbert Bramerdorfer

Dr. Norbert Bramerdorfer, LL.M. (LSE) ist Steuerberater und Director
sowie FATCA/CRS Country Leader bei Deloitte Österreich in Wien.

Wichtige Publikationen:
Bramerdorfer/Kovacevic, Zum Begriff "Investment Entity nach FATCA und dem OECD-Common Reporting Standard, SWI 2016, 490; Bramerdorfer/Stundner, FACTA und seine Umsetzung in Österreich in Lang/Haunold (Hrsg), Tansparenz - eine neue Ära im Steuerrecht (Wien 2016)