Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024, BGBl I 2023/152, sowie dem Bundesgesetz BGBl I 2023/201, wurde ein Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule eingeführt. Dieser ist von 1. 1. 2024 bis 31. 12. 2025 befristet und unterliegt unionsrechtlichen Vorgaben. Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes dargestellt.
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Mag. Bernhard Kuder ist Abteilungsleiter-Stellvertreter in der Umsatzsteuerabteilung des Bundesministeriums für Finanzen, Delegierter zu EU-MwSt-Projekten und Arbeitsgruppen, Vortragender an der Bundesfinanzakademie und anderen Bildungseinrichtungen sowie Fachautor.