Steuerrecht Aktuell

Umsatzsteuer: Befristeter Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule

Mag. Bernhard Kuder / Dr. Stefan Melhardt

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024, BGBl I 2023/152, sowie dem Bundesgesetz BGBl I 2023/201, wurde ein Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule eingeführt. Dieser ist von 1. 1. 2024 bis 31. 12. 2025 befristet und unterliegt unionsrechtlichen Vorgaben. Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes dargestellt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/47

14.02.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Bernhard Kuder

Mag. Bernhard Kuder ist Abteilungsleiter-Stellvertreter in der Umsatzsteuerabteilung des Bundesministeriums für Finanzen, Delegierter zu EU-MwSt-Projekten und Arbeitsgruppen, Vortragender an der Bundesfinanzakademie und anderen Bildungseinrichtungen sowie Fachautor.

Stefan Melhardt

Dr. Stefan Melhardt ist Leiter der Umsatzsteuerabteilung im BMF.