DerVerwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom27.06.200097/14/0147wichtige Aussagen zur Umsatzsteuerpflicht bei Verwertung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen getroffen, die im Konkurs von der Masse verkauft wurden. Nach Ansicht des Gerichtshofes liegt entgegen früherer Rechtsprechung eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung durch die Masse vor. Der Autor erläutert die praktischen Konsequenzen dieses Erkenntnisses, das bereits mit Spannung erwartet wurde1)). Bedeutung hat dieses Erkenntnis nicht nur für die Umsatzsteuerpflicht im Konkursfall [hier droht allerdings insbesondere die Haftung des Masseverwalters]2)), sondern allgemein für die Umsatzsteuerpflicht bei Gegenständen unter Eigentumsvorbehalt und bei Sicherungsübereignung.
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