Steuerrecht

Umsatzsteuer bei Sachspenden im Versandhandel

Markus Mittendorfer, LL.M. / Mag. Christina Pollak, LL.M. / Selina Siller, MSc / Annika Streicher, LL.M., B.A.

Die Spende von Retourwaren im Versandhandel für wohltätige Zwecke bewirkt im Gegensatz zur Vernichtung der Produkte einen umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch. Die AutorInnen diskutieren die Bemessungsgrundlage im Spendenfall und zeigen die Steuerweiterleitung als gangbare Lösung auf.

In den vergangenen Monaten hat der Umgang von Versandhändlern mit Retouren wiederholt zu Schlagzeilen geführt.1 Insb aufgrund des EU-rechtlich gebotenen Rücktrittsrechts für Verbraucher kommt es bei Bestellungen im Internet vermehrt zu Warenrücksendungen.2 Für das weitere Schicksal solcher Retouren spielt die Umsatzsteuer eine bedeutsame Rolle: Für Versandhandelsunternehmen soll es nämlich - so zuletzt vertreten von Auer/Resenig 3 - umsatzsteuerlich vorteilhafter sein, von Kunden erhaltene Rücksendungen zu entsorgen, anstatt sie zB wohltätigen Organisationen zu spenden. Während die Entsorgung keine Belastung mit Umsatzsteuer auslöst, wäre die Spende als Eigenverbrauch vom spendenden Unternehmer zu versteuern. Diesem Ergebnis ist Spilker 4 unter Hinweis auf die nach ihrer Auffassung mit null anzusetzende Bemessungsgrundlage eines solchen Eigenverbrauchs entgegengetreten.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/454

24.08.2020
Heft 8/2020
Autor/in
Markus Mittendorfer

Markus Mittendorfer, LL.M. (WU) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.

Christina Pollak

Dr. Christina Pollak, LL.M. ist Managerin bei KPMG Alpen-Treuhand GmbH in Wien; Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen nationales und internationales Umsatzsteuerrecht sowie Verbrauchsteuerrecht.

Selina Siller

Dr. Selina Siller, MSc. (WU) ist Berufsanwärterin in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Wien. Zuvor war sie als Universitätsassistentin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien tätig.

Annika Streicher

Dr. Annika Streicher ist Associate in Freshfields Bruckhaus Deringers Praxisgruppe Steuerrecht und externe Lektorin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.