Steuerrecht

Umsatzsteuer: Finanzordnungswidrigkeit wegen Rechnungsmängeln?

Mag. Dr. Oliver Kempf / Mag. Dr. Helmut Schuchter

Nach Auffassung des BMF erfüllt das vorsätzliche Nichtbeachten von Rechnungsmerkmalen iSd§ 11 UStGden Tatbestand einer Finanzordnungswidrigkeit. Da zumindest§ 11 Abs 1 UStGkeine abgabenrechtliche Verpflichtung zur Belegerteilung vorsieht, ist diese undifferenzierende Sichtweise nicht haltbar.

Nach § 11 Abs 1 erster Satz UStG idF BGBl I 2002/132 ist der Unternehmer, der Umsätze iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG ausführt, berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Diese Rechnungen müssen grundsätzlich die in § 11 Abs 1 UStG angeführten Rechnungsmerkmale enthalten.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/290

16.06.2003
Heft 6/2003
Autor/in
Oliver Kempf

Mag. Dr. Oliver Kempf ist Steuerberater bei Stauder Kempf Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Innsbruck, geprüfter Finanzstrafrechtsexperte, Universitätslektor am Management Center Innsbruck und an der Fachhochschule Kufstein. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Mitautor eines Fachkommentars sowie Herausgeber und Mitautor von Fachbüchern.