Steuerrecht

Umsatzsteuer von öffentlichen Zuschüssen für die Tätigkeit des Zuschussempfängers?

Erich Novacek

Subventionen für die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben im öffentlichen Interesse unterliegen unbestritten nicht der Umsatzsteuer, da zwar eine Leistung die Sphäre des Leistenden verlässt, die Leistung jedoch gegenüber einem unbestimmten Empfängerkreis erbracht wird. Nachstehend soll dargelegt werden, dass eine Subvention, die einem Unternehmer für die Ausübung einer im öffentlichen Interesse gelegenen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gegenüber einem unbestimmten Empfängerkreis gewährt wird, ebenfalls nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 376

15.06.1998
Heft 6/1998
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.