1. Fragestellung
Es stellt sich die Frage, inwieweit ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbrüchen unter die Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 fallen.
In der Fachliteratur wird dazu bspw die Rechtsansicht vertreten, dass die Verschreibung von Verhütungsmitteln und damit zusammenhängende ärztliche Leistungen grundsätzlich keine Heilbehandlungen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung seien. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer komme nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn eine medizinische Indikation vorliege (vgl Laudacher in SWK 29/2005, S 842)
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.