Steuerrecht

Umsatzsteuerbefreiung für Eurofighter europarechtswidrig?

Mag. Caroline Kindl

Die Lieferung von Luftfahrzeugen, die durch staatliche Einrichtungen verwendet werden, ist seit 1. 1. 2007 von der Umsatzsteuer befreit1). Betroffen von dieser Regelung ist vor allem der Ankauf der Eurofighter durch das österreichische Bundesheer. Diese Norm, zur Reduktion des Kaufpreises der Eurofighter wurde im Jahr 2003 beschlossen2), also zu einer Zeit, als dem Kauf der Eurofighter noch keine allzu große öffentliche Aufmerksamkeit zugekommen ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/327

15.05.2007
Heft 5/2007
Autor/in
Caroline Kindl

Dr. Caroline Kindl ist Mitarbeiterin einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei. Zuvor war sie Assistentin am Institut für Finanzrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Wien. Sie ist stellvertretendes Mitglied im Indirect Tax Committee der Confédération Fiscale Européenne (C.F.E.) und Fachautorin zahlreicher Publikationen.

Publikationen:

Mitautorin von Steuerrecht - graphisch dargestellt, Verfasserin von Beiträgen in juristischen Fachzeitschriften; zB Unzulässige Anerkennung von Telefaxrechnungen zum Vorsteuerabzug, SWK 2007, S 411.