1. Sachverhalt
Eine Fachhochschule schließt mit einer Kapitalgesellschaft (GmbH) einen Werkvertrag betreffend die Abhaltung einer bestimmten Lehrveranstaltung im Rahmen der Fachhochschulausbildung ab. Die Unterrichtserteilung erfolgt durch den angestellten Geschäftsführer der GmbH. Bis dato wurde dieser Vorgang entsprechend UStR 2000 Rz 879 steuerpflichtig behandelt. In Hinkunft möchte die GmbH unter Berufung auf Gemeinschaftsrecht für diese Umsätze die Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG 1994 anwenden.
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