Das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) wurde am 7. Juli 2022 im Plenum des Nationalrates beschlossen und bringt auch im Bereich der Umsatzsteuer einige Neuerungen mit sich. Diese betreffen zB die Neuregelung bzw Erweiterung des Dreiecksgeschäfts, die Vermietung inländischer Grundstücke durch ausländische Unternehmer und die Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit der Bahn. Ebenso wird der Nullsatz für Schutzmasken verlängert und werden diverse Bestimmungen zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umgesetzt.
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