Am 12. 6. 2024 wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024 idF RV)1 im Ministerrat beschlossen. Das AbgÄG 2024 idF RV beinhaltet eine Reihe von umsatzsteuerlichen Neuerungen und Änderungen, die insb in der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben bestehen (Umsetzung der RL (EU) 2022/542 betreffend eine Anpassung der Leistungsortregeln und Anpassungen im Bereich der Differenzbesteuerung sowie Umsetzung der RL (EU) 2020/285 hinsichtlich der Änderungen bzw Ausweitung der Kleinunternehmerregelung). Weitere Änderungen dienen sozialpolitischen und ökologischen Überlegungen (Einführung einer Steuerbefreiung betreffend Lebensmittelspenden) sowie der Schaffung von Rechtssicherheit (Anpassung von § 6 Abs 1 Z 28 UStG 1994).
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