Durch das JStG 2018 würden im umsatzsteuerlichen Bereich im Wesentlichen Anpassungen an das Unionsrecht vorgenommen. Dies gelte bspw für die Sonderregelung für Reisebüros oder den ersten Teil des sog "E-Commerce-Pakets". Weiters werde im Bereich der Bildungsleistungen sowie der Istbesteuerung höchstgerichtliche Rechtsprechung umgesetzt.
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