Durch das Jahressteuergesetz 2018 werden im umsatzsteuerlichen Bereich im Wesentlichen Anpassungen an das Unionsrecht vorgenommen. Dies gilt bspw für die Sonderregelung für Reisebüros oder den ersten Teil des sog "E-Commerce-Pakets". Weiters wird im Bereich der Bildungsleistungen sowie der Istbesteuerung höchstgerichtliche Rechtsprechung umgesetzt. Schließlich werden die durch die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht mittlerweile überholten Bestimmungen des Steuerheftes gestrichen.
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