Steuerrecht aktuell

Umsatzsteuerliche Ansässigkeit von Kleinunternehmern bei Immobilienvermietung

Univ.-Ass. Mag. Marina Luketina, LL.M.

Mit dem AbgÄG 2016 wurden die Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und damit auch die Begriffsdefinition "Kleinunternehmer" im UStG geändert. Ausschlaggebend für die Änderung waren unionsrechtliche Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit im Inland. 1 Aus der Gesetzesänderung ergeben sich wesentliche Folgen für Kleinunternehmer, da die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nun auf jene Unternehmer eingeschränkt ist, die ihr Unternehmen im Inland betreiben (umsatzsteuerliche Ansässigkeit). Hat ein Unternehmer zwar seinen Wohnsitz in Österreich, betreibt er aber sein Unternehmen im Ausland, so erfüllt er die Anwendungsvoraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung in Österreich nicht. Folglich unterliegen seine Umsätze der inländischen Umsatzsteuerpflicht und es sind umsatzsteuerliche Erklärungspflichten zu erfüllen. Damit spielt die Ansässigkeit nicht nur im Ertragsteuerrecht, sondern auch im UStG eine entscheidende Rolle, wobei der im Folgenden besprochene Ansässigkeitsbegriff des UStG nicht mit dem des Ertragsteuerrechts verwechselt werden darf.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/234

19.04.2019
Heft 7/2019
Autor/in
Marina Luketina

Dr. Marina Luketina, LL.M. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der JKU Linz. Zuvor war sie bei Deloitte Wirtschaftsprüfungs Styria GmbH in Graz im Bereich der Wirtschaftsprüfung und internationaler Steuerberatung als Senior Assistant und am Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der KF Universität Graz tätig. Zu den Forschungsschwerpunkten zählen das internationale und nationale Steuerrecht sowie der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Steuerrecht.