Der VwGH habe sich mit der Frage befasst, wie die umsatzsteuerliche Aufteilung des Pauschalentgelts eines Zeitungsabonnements samt Autobahnvignette als Zugabe auf den Normal- und ermäßigten Steuersatz zu erfolgen habe und habe festgestellt, dass der mit Verordnung festgelegte Preis einer Autobahnvignette bei der Weiterveräußerung nicht zum Tragen komme. Das Pauschalentgelt sei daher nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise aufzuteilen.
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