BFH-Urteil vom 19. 7. 2007, V R 11/05
Im Rahmen der Außenprüfung wird immer wieder festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen für eine erbrachte Leistung eine überhöhte Zahlung (Überzahlung) erhalten oder dass der Leistungsempfänger irrtümlich das Entgelt gleich zweimal geleistet hat (Doppelzahlung). In solchen Fällen stellt sich die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Beträge.
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Mag. Robert Pernegger ist stellvertretender Gruppenleiter einer Auslandsgruppe und Fachbereichsleiter für Umsatzsteuer in der GBP Wien-Körperschaften. Daneben Vortragender auf den Gebieten der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer an der Bundesfinanzakademie. Mitverfasser der Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerrichtlinien.