Anwendbarkeit der § 3a Abs 1a letzter Satz und § 12 Abs 3 Z 4 UStG
Die umsatzsteuerliche Behandlung, insbesondere der Vorsteuerabzug, von teilweise privat genutzten Gebäuden hat - nicht nur in den letzten Jahren - zahlreiche Rechtsfragen aufgeworfen und gibt immer wieder Anlass zu lebhafter Diskussion. Der nachfolgende Beitrag betrachtet vor allem jene Objekte, bei denen keine überwiegende Privatnutzung einzelner Räume vorliegt.
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