(Unterberger, SWK 25/2008, S 667)
Nach § 12 UStG 1994 idF AbgSiG 2007 entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn eine Leistung an einen Unternehmer ausgeführt wird, der wusste oder wissen müsste, dass der betreffende Umsatz iZm einem die USt betreffenden Finanzvergehen steht. Im Beitrag werden Fragen iZm der Besteuerung der Ausgangsumsätze desjenigen untersucht, der selbst ein derartiges die USt betreffendes Finanzvergehen begeht oder zumindest davon wissen konnte. Weiters sollen die Ausgangsumsätze im Rahmen von Missbrauchsfällen beleuchtet werden.
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