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Umsatzsteuerliche Folgen der Schadensbehebung an Leasingfahrzeugen

Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz, Linz

Ein Leasingnehmer nutzt auf Grundlage eines Leasingvertrages, der umsatzsteuerlich als Gebrauchsüberlassung zu qualifizieren ist, ein Kfz. Dieses Kfz wird beschädigt, wobei je nach Sachlage die Beschädigung durch den Leasingnehmer oder einen Dritten verschuldet worden ist. In weiterer Folge wird durch den Leasinggeber oder durch den Leasingnehmer einem Reparaturunternehmen der Auftrag zur Schadensbehebung gegeben1). Die Rechnung aus der Reparaturleistung wird von einer Kfz-Versicherung (entweder der Haftpflicht des Schädigers oder der Vollkaskoversicherung des Leasingnehmers) abgedeckt2).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 345

15.08.1997
Heft 16/1997
Autor/in
Markus Achatz

Univ. Prof. Dr. Markus Achatz ist Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner. Er lehrt an der Universität Linz und ist seit 2013 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs.

Publikationen des Autors:
Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts (2014);
Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz Kommentar (2017), sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.