Im Rahmen des derzeit als Regierunsvorlage vorliegenden Abgabenänderungsgesetzes 2024 sollten die inländische Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht neu geregelt sowie die RL (EU) 2020/285 in österr Recht umgesetzt werden. Die Regelungen würden ab 1. 1. 2025 in Kraft treten und erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte angewendet werden, die nach dem 31. 12. 2024 ausgeführt bzw sich ereignen würden. Die Neuerungen seien grundsätzlich zu begrüßen, weil sie einerseits die Kleinunternehmerregelung praxisfreundlicher machen sowie Verwaltungsaufwand reduzieren und andererseits die Möglichkeit zur Befreiung auf den gesamten EU-Raum ausweiten würden. Es würden jedoch auch umsatzsteuerliche Entlastungsmöglichkeiten ungenützt bleiben, die der EU-Rechtsrahmen zulassen würde. Der Beitrag vergleicht das bestehende Recht mit den geplanten neuen Regelungen und gibt einen Ausblick auf die Zeit nach dem 1. 1. 2025.
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