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Umsatzsteuerliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Leistungen von Kapitalanlagegesellschaften

Dr. Johann Mühlehner

Durch eine Novellierung des InvFG durchBGBl I 2003/80erfolgte eine Umsetzung der RL 2001/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom21.01.2002zur Änderung der RL 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks Festlegung von Bestimmungen für Verwaltungsgesellschaften und vereinfache Prospekte1)). Die RL 85/611/EWG enthielt bisher keine Bestimmungen, mit denen für (Fonds-)Verwaltungsgesellschaften in allen Mitgliedstaaten gleichwertige Marktzugangsvorschriften und gleichwertige Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit gewährleistet wurden. Ferner enthielt die RL 85/611/EWG keine Bestimmungen über die Gründung von Zweigniederlassungen und den freien Dienstleistungsverkehr dieser Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten als ihrem Herkunftsmitgliedstaat. Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung sind nunmehr die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat zugelassenen Verwaltungsgesellschaften befugt, die Dienstleistungen, für die sie eine Zulassung erhalten haben, in der gesamten Europäischen Union mittels Gründung von Zweigniederlassungen oder im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs zu erbringen. Damit wird der grenzüberschreitende Leistungsverkehr in der Zukunft zunehmen, was grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der von Kapitalanlagegesellschaften erbrachten Leistungen aufwirft.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/687

01.08.2004
Heft 15-16/2004
Autor/in
Johann Mühlehner

Dr. Johann Mühlehner war bis zu seiner Pensionierung Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner einer großen international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien, davor war er in der Finanzverwaltung tätig. Schwerpunkte seiner beruflichen Tätigkeit waren die nationale und internationale Steuerberatung sowie lokale und grenzüberschreitende Transaction Services und strukturierte Finanzprodukte.