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Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Verrechnung bzw Administration von Mautgebühren durch Tank- bzw Servicekartengesellschaften

Dr. Dietlind Schwab

Seit 1. 1. 2004 wird für die Benützung bestimmter Bundesstraßen die so genannte fahrleistungsabhängige Maut eingehoben. In der Folge wird dargestellt, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn die Verrechnung bzw Administration von Mautgebühren über ein Tank- oder Servicekartensystem erfolgt.

Die fahrleistungsabhängige Maut unterliegt der USt iHv 20 %. Mautschuldner sind der Kraftfahrzeuglenker und der Zulassungsbesitzer. Die Maut ist durch Einsatz zugelassener Geräte (“GO-Box") zur elektronischen Entrichtung der Maut im Wege der Abbuchung von Mautguthaben oder der zugelassenen Verrechnung im Nachhinein zu entrichten. Die Mautschuldner haben daher ihre Fahrzeuge vor der Benützung von Mautstrecken mit diesen Geräten auszustatten und sind verpflichtet, sich zum Mautsystem anzumelden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/401

03.05.2004
Heft 9/2004
Autor/in
Dietlind Schwab

Dr. Dietlind Schwab ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin sowie als Mitherausgeberin des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.