1. Sachverhalt
Die Gemeinde A betreibt einen Kindergarten. Die Umlandgemeinden selbst betreiben keinen Kindergarten, leisten jedoch laufend so genannte Kostenbeiträge/Kostenersätze an die Gemeinde A. Diese Kostenbeiträge werden von den Umlandgemeinden zur „Bedeckung des jährlichen Abgangs an den Betriebskosten“ geleistet, damit bzw weil die Kinder aus ihren Gemeinden diesen Kindergarten besuchen dürfen, wobei es kein Limit hinsichtlich der Anzahl der von den beteiligten Gemeinden entsandten Kindern gibt. Als Kostenbeitrag wird die Differenz der Einnahmen (zB Elternbeiträge, Landeszuschüsse) und Ausgaben (zB Strom- und Heizkosten, Lohnkosten, Bastelmaterial) ermittelt und auf die einzelnen Gemeinden im Verhältnis der jeweiligen Anzahl der Kindergartenkinder aufgeteilt. Die Eltern, deren Kinder den Kindergarten besuchen, zahlen einen Kindergartenbeitrag (Elternbeitrag), dessen Höhe von der Zugehörigkeit zu der Sitzgemeinde oder zu einer umliegenden Gemeinde unabhängig ist.
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