Am 3. 10. 2023 sei der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsgesetz - MinBestG) zur Begutachtung versendet worden. Mit dem MinBestG solle die EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie (MinBestRL) umgesetzt werden, die wiederum auf den von der OECD veröffentlichten GloBE-Mustervorschriften basiere. In Kraft treten solle es bereits mit 31. 12. 2023. Im Beitrag erfolgt ein Überblick über die wesentlichen Aspekte des insgesamt 83 Paragrafen umfassenden MinBestG-Begutachtungsentwurfes, wobei jene Bereiche im Vordergrund stehen, die eine besonders starke Anknüpfung an die Rechnungslegung aufweisen.
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