Am 12. 7. 2016 beschloss der Rat der EU die Richtlinie 2016/1164 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ATAD). Der vorliegende Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die Umsetzung der Kernelemente der in Art 4 ATAD vorgesehenen Zinsschranke in den EU-Mitgliedstaaten.1
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Dr. Jan Knesl, MSc (WU) ist Steuerberater bei einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien sowie externer Lektor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre) der WU Wien.