(Payerer/Sylle, ÖStZ 2012/325, S. 228)
Das BBG 2012 hat auch Änderungen im UmgrStG gebracht. Aufgrund der neuen Regelung ist es zu einer Erweiterung des Besteuerungsrechts gekommen, wodurch die stillen Reserven der Mitunternehmeranteile bei ausländischen natürlichen Personen erstmalig steuerpflichtig sind. Die Steuerbegünstigung auf Ebene der Gesellschafter sei damit aufgehoben.
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