Das Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl I 2011/112 vom 7. 12. 2011, hat auch Änderungen im UmgrStG gebracht. Aufgrund der neuen Regelung in § 9 Abs 1 Z 3 TS 3 UmgrStG ist es zu einer Erweiterung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich gekommen, wodurch die stillen Reserven der nunmehrigen Mitunternehmeranteile, welche zum Zeitpunkt der Umwandlung bestehen, bei ausländischen natürlichen Personen erstmalig zum besonderen Steuersatz von 25 % steuerpflichtig sind. Die Steuerbegünstigung auf Ebene der Gesellschafter ist damit aufgehoben.
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