(Pülzl, SWK 31/2008, S 838)
Der Gesetzgeber lasse in konsequenter Umsetzung umgründungssteuerrechtlicher Grundsätze die bis zum Umwandlungsstichtag entstandenen und noch nicht verrechneten Mindestkörperschaftsteuern bei den Rechtsnachfolgern grundsätzlich zum Abzug zu. Weniger konsequent erscheine die Art und Weise der Verrechnung: Diese knüpfe an Zufälligkeiten des Besteuerungsgeschehens an und erweise sich damit als willkürlich. Der UFS hat in seiner Entscheidung vom 11. 12. 2006, RV/2319-W/06, zu dieser Problematik Stellung bezogen.
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