Steuerrecht Aktuell

Umwandlungen nach Art II UmgrStG im Licht der Rechtsprechung des VwGH - Schlussfolgerungen und ein Vorschlag de lege ferenda

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Beteiligungen an (betrieblich tätigen oder vermögensverwaltenden) Personengesellschaften sind ertragsteuerrechtlich nicht als eigenes Wirtschaftsgut zu qualifizieren. Beteiligungen an Personengesellschaften sind nach dem Durchgriffsprinzip des § 24 Abs 1 lit e BAO und des § 24 Abs 7 und § 32 Abs 2 und 3 EStG als Miteigentumsquoten am Vermögen (an den Aktiva und Passiva) der Gesellschaft anzusehen.1 Eine Aufwertung nach § 9 Abs 1 Z 3 UmgrStG greift nach dem Durchgriffsprinzip bei Personengesellschaften ins Leere.2

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/604

07.12.2023
Heft 22/2023
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.