Wirtschaftsrecht

UN-Kaufrecht: Erste Gerichtsentscheidungen

Martin Karollus

Zum inzwischen bereits 32 Mitgliedsstaaten1) zählenden Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNK; für Österreich kundgemacht in BGBl 1988/96) liegen nunmehr auch schon die ersten E deutscher Gerichte vor. Deren Besonderheit besteht darin, daß sie allesamt zu Sachverhalten ergangen sind, die vor dem Beitritt Deutschlands zum UNK verwirklicht wurden. In den vorliegenden Fällen war aber auf den Kaufvertrag jeweils italienisches bzw einmal französisches Kaufrecht anzuwenden; da das UNK bereits Bestandteil dieser Rechtsordnungen war und nach der Wertung des Art. 1 Abs 1 lit b UNK das nationale Kaufrecht verdrängt, mußten auch die Gerichte des (damaligen) Nichtvertragsstaates Deutschland das UNK anwenden2). Als erste Indikatoren für eine international einheitliche Anwendungspraxis (vgl Art 7 Abs 1 UNK)3) sind diese Urteile jedenfalls von größtem Interesse; sie sollen daher hier kurz dargestellt werden3a):

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 319

01.11.1991
Heft 11/1991
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).