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Unbare Entnahme - eine Ergänzung

MR Dr. Werner Wiesner

Die unbare Entnahme gemäߧ 16 Abs 5 Z 2 UmgrStGist eine der Möglichkeiten, das einzubringende Vermögen rückwirkend zu ändern. Das gesetzliche Konzept des§ 16 Abs 5 UmgrStGin seiner Gesamtheit besteht seit 1994 und hat bis vor kurzem keine Anwendungsprobleme ausgelöst.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/289

15.04.2002
Heft 8/2002
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.