(Doralt/Lochmann, RdW 2008/367, 613)
Im Bankbereich werden Sparbücher gelegentlich viele Jahre nicht vorgelegt; je mehr Zeit seit der letzten Behebung oder Einzahlung verstrichen sei, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass das Guthaben nie mehr geltend gemacht werde. Davon ausgehend gehen die Autoren der Frage nach, ob und ab wann eine Verbindlichkeit aufgrund von Sparguthaben aus der Bankbilanz auszuscheiden sei.
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