Im Bankbereich werden Sparbücher gelegentlich viele Jahre nicht vorgelegt; je mehr Zeit seit der letzten Behebung oder Einzahlung verstrichen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Sparguthaben nie mehr geltend gemacht wird. Damit stellt sich die Frage, ob und ab wann eine Verbindlichkeit aufgrund von Sparguthaben aus der Bankbilanz auszuscheiden ist.
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