Ein Unternehmer stellt diversen gemeinnützigen Organisationen, Gemeinden und anderen Einrichtungen unentgeltlich Fahrzeuge zur Verfügung, die durch Werbeaufkleber regionaler Unternehmer finanziert werden. Die Einrichtungen verpflichten sich, das Fahrzeug werbewirksam, möglichst auf öffentlichen Plätzen, einzusetzen und abzustellen.
Fraglich ist, ob dieser Vorgang der Umsatzsteuer unterliegt.
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