Wirtschaftsrecht

Unerbetene Werbung und ihre Folgen

Dr. Christian Handig

Die einschlägigen Novellen zum TKG 20031 und zum KSchG2 haben die Rechtslage bei unerbetenen Werbungen etwas verschärft, wenn auch einige weiter gehende Vorhaben des Ministerialentwurfs nicht umgesetzt wurden: So sah der Minsterialentwurf zB noch vor, dass auf Verlangen eines Angerufenen "unverzüglich … eine Kopie seiner Zustimmungserklärung"3 zugesendet werden sollte, oder dass Zustimmungserklärungen nach drei Jahren erlöschen.4 Neben diesen Rechtsänderungen haben manche der zahlreichen Abmahnungen letztlich zu einer höchstgerichtlichen Rsp geführt, welche die Rechtslage konkretisiert. - In Summe Grund genug für einen aktuellen Überblick.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/726

16.12.2011
Heft 12/2011
Autor/in
Christian Handig

Dr. Christian Handig ist stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, berät vor allem Unternehmer und begutachtet Entwürfe für Richtlinien und Gesetze; er ist auch Herausgeber und Fachautor im Bereich Wirtschaftsrecht sowie Redakteur der Zeitschrift ipCompetence.

Publikationen im Gewerberecht (ua):
Gewerberechtsnovelle 2002 – Ein kurzer Überblick, RdW 2002/488, 522; Gewerberechtsnovelle 2007 – Ein kurzer Überblick, RdW 2008/202, 253 und Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, RdW 2013/68, 69.