(Atzmüller/Mayr, RdW 2008/317, S. 361)
Nach dem Erk vom 20. 2. 2008, 2006/15/0130, kann ein ungebrauchtes Wirtschaftsgut auch aus gebrauchten Bestandteilen hergestellt werden. Der VwGH lehnt dabei die Sichtweise der EStR 2000 ab, wonach ein hergestelltes Wirtschaftsgut nur dann als ungebraucht gilt, wenn es zumindest zu 75 % aus ungebrauchten Bestandteilen hergestellt wird. Die Aussage des VwGH geht nach Ansicht der Autoren zu weit. Es wird - wie im Resümee dargestellt - zu differenzieren sein.
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