Steuerrecht

Ungebrauchtes Wirtschaftsgut aus alten Bestandteilen?

Dr. Martin Atzmüller / DDr. Gunter Mayr

Nach einer aktuellen VwGH-Entscheidung kann ein ungebrauchtes Wirtschaftsgut auch aus gebrauchten Bestandteilen hergestellt werden. Der VwGH lehnt dabei die Sichtweise der EStR 2000 ab, wonach ein hergestelltes Wirtschaftsgut nur dann als ungebraucht gilt, wenn es zu mindestens 75 % aus ungebrauchten Bestandteilen hergestellt wird. Es erscheint allerdings fraglich, ob sich zB auch ein ungebrauchter Kran aus gebrauchten Bestandteilen herstellen lässt.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/317

16.05.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien. 

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.