Nach einer aktuellen VwGH-Entscheidung kann ein ungebrauchtes Wirtschaftsgut auch aus gebrauchten Bestandteilen hergestellt werden. Der VwGH lehnt dabei die Sichtweise der EStR 2000 ab, wonach ein hergestelltes Wirtschaftsgut nur dann als ungebraucht gilt, wenn es zu mindestens 75 % aus ungebrauchten Bestandteilen hergestellt wird. Es erscheint allerdings fraglich, ob sich zB auch ein ungebrauchter Kran aus gebrauchten Bestandteilen herstellen lässt.
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