Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Ungekürzte Rückzahlung von Gutschriften trotz bestehender Zahlungserleichterungen (Lebenbauer/Pirringer, SWK 14/2020, S. 775)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Mit dem 18. COVID-19-Gesetz wird für Unternehmen die zeitlich befristete Möglichkeit geschaffen, Gutschriften aus Selbstbemessungsabgaben und Bescheiden bzw Erkenntnissen ungekürzt rückzahlen zu lassen. Zuvor müsse ein Ansuchen auf Zahlungserleichterung via FinanzOnline eingebracht oder eine Zahlungserleichterung bereits mit Bescheid zuerkannt worden sein. Der damit einhergehende Antrag auf Rückzahlung der Gutschrift müsse rechtzeitig via FinanzOnline eingebracht werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/461

17.07.2020
Heft 13/2020