Steuerliche Überlegungen aus Anlaß der „Freiflüge-Affäre“
Die „Freiflüge-Affäre“ der Flughafenbetriebsgesellschaft in Wien hat vorerst nur politischen Staub aufgewirbelt. Die steuerliche Beurteilung verdient ebenfalls Interesse; denn ähnliche Ereignisse dürften kein Einzelfall sein. Von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen abgesehen, bergen sie für alle Beteiligten auch steuerliche Überraschungen.
Die Inanspruchnahme der Gratisflüge ist - soweit sich die Gelegenheit dazu aus einem Dienstverhältnis ergeben hat - lohnwerter Vorteil und unterliegt der ESt. Allein die nachträgliche Vorschreibung der ESt kann den Begünstigten bei allzu großzügig in Anspruch genommenen Vorteilen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Im Zeitpunkt des „Gratisgenusses“ wird der Begünstigte kaum damit gerechnet haben, in Höhe von 50 % oder mehr vom Wert des Gratisvorteiles Steuern zahlen zu müssen.
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