Wirtschaftsrecht

Ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung bei Beteiligungsveräußerungen?

MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE) / MMag. Clemens Rechberger

Die Holzmüller-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1982 wurde von der hL zum Anlass genommen, eine größere Anzahl ungeschriebener Zuständigkeiten der Hauptversammlung anzunehmen. Mit den Gelatine-Entscheidungen aus dem Jahr 2004 hat der BGH dieser Entwicklung erstmals Schranken gesetzt. Mit dem Brauerei-Beschluss vom 20. 11. 20061 setzt der BGH seine Rechtsprechung fort und stellt fest, dass Beteiligungsveräußerungen mangels Mediatisierungseffekts keine ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit begründen.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/358

15.06.2007
Heft 6/2007
Autor/in
Clemens Rechberger

MMag. Clemens Rechberger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Vortrags- und Publikationstätigkeit im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.

Stefan Fida

MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE) ist Rechtsanwalt bei Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Vortrags- und Publikationstätigkeit im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.