Die Holzmüller-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1982 wurde von der hL zum Anlass genommen, eine größere Anzahl ungeschriebener Zuständigkeiten der Hauptversammlung anzunehmen. Mit den Gelatine-Entscheidungen aus dem Jahr 2004 hat der BGH dieser Entwicklung erstmals Schranken gesetzt. Mit dem Brauerei-Beschluss vom 20. 11. 20061 setzt der BGH seine Rechtsprechung fort und stellt fest, dass Beteiligungsveräußerungen mangels Mediatisierungseffekts keine ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit begründen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.