Wirtschaftsrecht

Ungeschriebene Zuständigkeiten der Hauptversammlung - Auswirkungen des „Gelatine“-Urteils des BGH für Österreich

Mag. Stefan Fida, LL.M. (LSE) / Mag. Tanja Steindl

In der „Holzmüller“-Entscheidung hat der BGH bereits 1982 erstmals ausgesprochen, dass in einer AG der Vorstand Strukturmaßnahmen, welche die Rechte der Aktionäre tiefgreifend verändern, nur mit Zustimmung der Hauptversammlung vornehmen darf. Mit Urteil vom 26. 4. 2004 hat der BGH nunmehr entschieden, dass eine ungeschriebene Zuständigkeit der HV nur ausnahmsweise und in engen Grenzen besteht. Diese Entscheidung soll zum Anlass genommen werden, die wesentlichen Kernaussagen des BGH darzustellen und über mögliche Auswirkungen für Österreich nachzudenken.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/179

15.03.2005
Heft 3/2005
Autor/in
Tanja Steindl

Mag. Tanja Steindl ist wiss. Mitarbeiterin am Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht, Wirtschaftsuniversität Wien.

Stefan Fida

MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE) ist Rechtsanwalt bei Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Vortrags- und Publikationstätigkeit im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.