Vorsteuerabzug auch bei mittelbarem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit
Tourismusverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts, sie erfüllen aber keine hoheitlichen Aufgaben. Für Zwecke der Umsatzbesteuerung ist deshalb zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten zu unterscheiden. Die in den UStR vertretene Abgrenzung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Tourismusverbänden folgt der unionsrechtlichen Systematik nur teilweise.
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