Wirtschaftsrecht

Unmittelbarer Täter im Immaterialgüterrecht

Dr. Claudio Deriu

Vorfrage einer urheberrechtlichen Haftung ist die Täterschaftsfrage. Eine Analyse der Judikatur der letzten zwei Jahrzehnte hat ergeben, dass sich die Unterscheidungsmerkmale zwischen unmittelbarer und mittelbarer Täterschaft im Immaterialgüterrecht weiterentwickelt haben. Dennoch sind wir von einer einheitlichen und konsistenten Rechtsprechung weit entfernt. Während die hL versucht, die unmittelbare Täterschaft über das Definitionselement des tatbestandsmäßigen Handelns zu lösen, liegt die Lösung mE gerade entgegengesetzt in einer inhaltsbezogenen und verantwortungsbewussten Betrachtungsweise.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/728

16.12.2011
Heft 12/2011
Autor/in
Claudio Deriu

Dr. Claudio Deriu war über viele Jahre Urheberrechtsreferent und Anti-Piracy-Compliance-Manager eines namhaften Medienunternehmens. Er war überdies am Institut für Europarecht und internationales Recht der Universität Innsbruck tätig und arbeitet gegenwärtig für den Insolvenz-Entgelt-Fonds.