Steuerrecht

Unrechtmäßige Gewinnverteilungen bei Mitunternehmerschaften

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Eine systematisch und teleologisch konsistente Einmalerfassung im Licht der Rechtsprechung des BFH

Bereichern sich Mitunternehmer unrechtmäßig zulasten der anderen Gesellschafter, "so hat sich die Besteuerung danach zu richten, was einstweilen tatsächlich geschehen ist und dass kein Steuerpflichtiger ein Einkommen zu versteuern hat, das tatsächlich einem anderen zugeflossen ist".1

Bereichern sich Mitunternehmer unrechtmäßig, zB durch "Schwarzgeschäfte", "Provisionen", Untreue, Veruntreuung etc, zulasten der anderen Gesellschafter, so stellt sich die Frage, wem diese unrechtmäßig erlangten Vorteile ertragsteuerrechtlich als Einkünfte zuzurechnen sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/324

14.06.2023
Heft 6/2023
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.