Steuerrecht

Unterbleiben einer Kapitalerhöhung bei Identität der Eigentums- bzw Beteiligungsverhältnisse

Dr. Christian Ludwig

Wird einbringungsfähiges Vermögen an eine übernehmende Körperschaft übertragen, kann eine Kapitalerhöhung unter anderem dann unterbleiben, wenn die unmittelbaren oder mittelbaren Eigentums- oder Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen der prozentuellen Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft unmittelbar oder mittelbar entsprechen. Der folgende Beitrag untersucht anhand eines Beispiels die Anwendungsvoraussetzungen der Bestimmung.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/61

15.01.2001
Heft 1/2001
Autor/in
Christian Ludwig

Dr. Christian Ludwig ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie geschäftsführender Gesellschafter bei Ludwig & Partner. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.