(Kirsch, RWZ 2012/86, S. 300)
Der IASB veröffentlichte im Juni 2011 seine Amendments zu IAS 1, die künftig eine Untergliederung des sonstigen Gesamtergebnisses in zwei Unterabschnitte, nämlich das "Sonstige Gesamtergebnis ohne spätere Reklassifizierung" und das "Sonstige Gesamtergebnis mit späterer Reklassifizierung bei Eintritt bestimmter Bedingungen" vorschreiben. Kirsch untersucht die in diese beiden Unterabschnitte eingeordneten Sachverhalte hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit der Rechnungslegungsinformationen.
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